Die Gabe, eigene Entscheidungen treffen zu können,
sollten wir nutzen, solange wir sie besitzen.
Notfallakte: Was passiert, wenn Sie als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen? Viele Aspekte müssen berücksichtigt werden: Allergien, die derzeitige Medikamenteneinnahme und etwaige Krankheitsvorgeschichten. Sie sind allein zu Hause, die Kinder wohnen weit weg oder sind nicht erreichbar und der Nachbar ruft den Notarzt. Für Ärzte sind Sie ein leeres weißes Blatt, lebensnotwendige Informationen fehlen und im Zweifel kommt jede Hilfe zu spät.
Eine gut erreichbare und sichtbare Notfallakte ist (nicht nur für Senioren) unerlässlich. Von der kleinsten Allergie bis hin zu Arztberichten, Medikamentenplan und Ansprechpartner sind hier alle wichtigen Informationen sofort greifbar. Ich stelle mit Ihnen (ggfls. auch zusammen mit Ihren Angehörigen oder mit Ihrem Hausarzt) die notwendigen Unterlagen zusammen. Den Standort dieser Akte können sie in der Notfalldose, die sich unbedingt in Ihrem Kühlschrank befinden sollte, dokumentieren.
Vorsorgevollmacht — Betreuungsverfügung — Patientenverfügung: Auch diese Unterlagen befinden sich der Notfallakte, damit im Fall des Falles alle Fragen geklärt sind.:
Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend und entsprechend Ihren festgelegten Wünschen zu handeln, z.B. wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über Ihre persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, welche Person Ihres Vertrauens das Gericht als rechtliche Betreuung bestellen soll. Mit dieser Verfügung können Sie auch bestimmen, welche Wünsche und Gewohnheiten, z.B. im etwaigen Pflegefall, respektiert und berücksichtigt werden sollen.
Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen möchten. Hierdurch wird Ihrer Vertrauensperson eine große Last abgenommen, da ihr “nur noch” obliegt, für die entsprechende Durchführung der Behandlungen zu sorgen, die Sie festgelegt haben.