Allgemeine Geschäftsbedingungen

So arbeiten wir — gut zusammen

 

 

1) GELTUNGSBEREICH

Die nach­fol­gend beschrie­be­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) fin­den Anwen­dung auf Dienst­leis­tun­gen für Pri­vat­per­so­nen im Sin­ne von § 13 BGB sowie für Unter­neh­mern im Sin­ne von § 14 BGB. 

Alle Leis­tun­gen, die der Auf­trag­neh­mer (alles-ordentlich.de) für den Auf­trag­ge­ber (Kun­de) erbringt, erfol­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge die­ser AGB. Sie gel­ten auch für Fol­ge­auf­trä­ge, auch wenn nicht erneut dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de oder die­sen nicht aus­drück­lich wider­spro­chen wird.

 

2) VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 ALLGEMEIN: Ver­trags­ge­gen­stand sind die in der Auf­trags­ver­ein­ba­rung bezeich­ne­ten Leis­tun­gen. Die Auf­trags­er­tei­lung bedarf der Schrift­form durch per­sön­li­che Über­ga­be, per Post, Tele­fax oder E‑Mail. Dies gilt auch für etwa­ige Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen. Die mit alles-ordentlich.de abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge sind Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge iSd §§ 611 BGB. Die dar­in ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen sind Gegen­stand des Ver­tra­ges, nicht aber das Her­bei­füh­ren eines bestimm­ten Arbeits­er­geb­nis­ses bzw. eine Garan­tie der Umsetz­bar­keit (Bera­tung).

2.2 ZEITAUFWAND: Alle Anga­ben, die der Auf­trag­neh­mer zum zeit­li­chen Leis­tungs­auf­wand schrift­lich oder münd­lich tätigt, sind geschätzt, die­nen zur Ori­en­tie­rung bzw. Infor­ma­ti­on und stel­len kei­ne Rechts­ver­bind­lich­keit dar. 

2.3 VERTRAGSDAUER: Eine Ver­trags­ver­ein­ba­rung ist i.d.R. nicht zeit­lich begrenzt. Der Ver­trag kann jeder­zeit sowohl sei­tens des Auf­trag­ge­bers als auch des Auf­trag­neh­mers been­det wer­den. In die­sem Fal­le regelt sich die Ver­gü­tung des Auf­trag­neh­mers gemäß Punkt 4 die­ser AGB. 

2.4 SPENDEN / ENTSORGUNGEN wer­den sei­tens des Auf­trag­neh­mers nur in Aus­nah­me­fäl­len und nach Ver­ein­ba­rung durch­ge­führt, denn die Ent­sor­gung sei­nes Eigen­tums obliegt in der Ver­ant­wor­tung des Auf­trag­ge­bers. Hil­fe­stel­lun­gen zur Ent­schei­dung sowie Mei­nun­gen und Tipps zur Ent­sor­gung / Spen­de oder sons­ti­ge Wei­ter­ga­be des Eigen­tums sind ledig­lich als unver­bind­li­che Emp­feh­lung zu wer­ten und stel­len sei­tens des Auf­trag­neh­mers kei­ne rechts­ver­bind­li­che Aus­sa­ge dar. Ich wei­se dar­auf hin, dass ich kei­ne Exper­tin für den Wert von Gegen­stän­den bin. Des­halb über­neh­me ich kei­ne Haf­tung für die Kon­se­quen­zen, die sich aus Ihren Ent­schei­dun­gen ergeben.

2.5 ARBEITSZEIT & PAUSEN: Die Arbeits­zeit vor Ort beginnt mit Erschei­nen des Auf­trag­neh­mers zum ver­ein­bar­ten Ter­min und endet mit dem Ver­las­sen des Ein­satz­or­tes. Sie wer­den bei umfang­rei­chen Auf­trä­gen i.d.R. schrift­lich durch den Auf­trag­neh­mer am Ein­satz­ort doku­men­tiert und sei­tens des Auf­trags­ge­bers abge­zeich­net. Der Auf­trag­neh­mer ist berech­tigt, Pau­sen wäh­rend des Ter­mins durch­zu­füh­ren, die­se sind nicht in der Arbeits­zeit ent­hal­ten und wer­den selbst­ver­ständ­lich nicht in Rech­nung gestellt. Als abre­chen­ba­re Arbeits­zeit gilt jede geleis­te­te Viertelstunde.

 

3) ARBEITSERGEBNISSE 

3.1 ALLGEMEIN Der Auf­trag­ge­ber ist nicht ver­pflich­tet, die Tätig­keit des Auf­trag­neh­mers zu unter­stüt­zen. Aller­dings hat er unent­gelt­lich alle Vor­aus­set­zun­gen im Bereich sei­ner betrof­fe­nen Räum­lich­kei­ten zu schaf­fen, die zur Leis­tungs­er­brin­gung erfor­der­lich sind. Etwa­ige War­te­zei­ten, die dem Auf­trag­neh­mer durch Fehl­in­for­ma­tio­nen ent­ste­hen, wer­den als Arbeits­zeit regu­lär abge­rech­net. Eine stö­rungs­freie Atmo­sphä­re liegt im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Auf­trag­ge­bers. Stö­run­gen durch ande­re im Arbeits­be­reich anwe­sen­den Per­so­nen oder Tie­re sowie durch Lärm etc. soll­ten mög­lichst ver­mie­den werden. 

3.2. URHEBERRECHTE Der Auf­trag­ge­ber steht dafür ein, dass im Rah­men des Auf­tra­ges vom Auf­trag­neh­mer gefer­tig­te Berich­te, Ent­wür­fe, Auf­stel­lun­gen und Berech­nun­gen nur für sei­ne eige­nen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Alle Arbeits­er­geb­nis­se des Auf­trag­neh­mers sowie zu Ver­fü­gung gestell­te Check­lis­ten und Über­sich­ten unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht. Die­se dür­fen vom Auf­trag­ge­ber aus­nahms­los für die eige­ne Umset­zung der Bera­tung bzw. des Coa­chings ver­wen­det wer­den. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung oder Wei­ter­ga­be (auch von Mus­ter­for­mu­la­ren, papi­ern oder digi­tal) an Drit­te ist nicht gestattet. 

3.3 UNZUREICHENDE INFORMATIONEN Dar­über hin­aus ist der Auf­trag­ge­ber nicht ver­pflich­tet, alle sei­ne Räum­lich­kei­ten / Unter­la­gen dem Auf­trag­neh­mer zur Besich­ti­gung frei­zu­ge­ben. Jedoch wird expli­zit dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es durch Nicht­wis­sen und Fehl­in­for­ma­tio­nen auf­grund der unvoll­stän­di­gen Besich­ti­gung zu Mehr­kos­ten kom­men kann, falls wei­te­rer Haus­rat oder Papie­re aus den nicht besich­tig­ten Räum­lich­kei­ten im Nach­hin­ein umge­räumt wer­den und ein bereits auf­ge­räum­ter Raum / eine struk­tu­rier­te Abla­ge anschlie­ßend noch­mals neu struk­tu­riert wer­den muss. 

3.4 ARBEITSERGEBNISSE: Der Auf­trag­neh­mer über­nimmt im Zusam­men­hang mit der Erbrin­gung der Leis­tung kei­ne Ver­ant­wor­tung für ein bestimm­tes Leis­tungs­er­geb­nis. Das Ergeb­nis des Auf­tra­ges hängt von der Bereit­schaft zur Mit­wir­kung durch den Auf­trag­ge­ber ab und kön­nen sei­tens des Auf­trag­neh­mers nicht garan­tiert werden. 

3.5 ARBEITSABBRUCH Wenn kei­ne ernst­haf­te Absicht beim Auf­trag­ge­ber erkenn­bar wird in den ver­ein­bar­ten Auf­räum­pro­zess zu kom­men, z.B. durch stän­di­ges oder leicht­fer­ti­ges Absa­gen oder Ver­schie­ben der ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne oder Aus­blei­ben der Kom­mu­ni­ka­ti­on, behält sich der Auf­trag­neh­mer vor, den Auf­trag abzubrechen. 

Soll­te auf­grund einer erkenn­ba­ren, auch anfäng­li­chen psy­chi­schen Grund­er­kran­kung des Auf­trag­ge­bers kei­ne befrie­di­gen­den Leis­tungs­er­geb­nis­se erzielt wer­den kön­nen, behält sich der Auf­trag­neh­mer vor, den Auf­trag vor­zei­tig zu been­den und auf ande­re Hil­fe­stel­lun­gen (z.B. psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Beglei­tung) zu verweisen.

 

4)  PREIS &  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 ALLGEMEIN: Der jeweils gül­ti­gen Prei­se sind auf der Home­page des Auf­trag­neh­mers hin­ter­legt bzw. in einer sepa­ra­ten Auf­trags­be­stä­ti­gung doku­men­tiert. Alle Prei­se ver­ste­hen sich grund­sätz­lich in Euro, auf­grund §19 UStG wird die Umsatz­steu­er nicht aus­ge­wie­sen. Als abre­chen­ba­re Arbeits­zeit gilt jede geleis­te­te Vier­tel­stun­de. Etwa­iges Ordnungs- bzw. Büro­ma­te­ri­al wird nach Auf­wand hinzugerechnet. 

4.2. FAHRT- & REISEKOSTEN: Die mit dem Pkw des Auf­trag­neh­mers ent­ste­hen­den Fahrt­kos­ten wer­den i.d.R. mit einer Pau­scha­le berech­net. Ander­wei­ti­ge Kos­ten (z.B. Park­ge­büh­ren, Zug­fahr­kar­ten, Taxi­kos­ten, etwa­ige Über­nach­tungs­kos­ten etc.) fal­len auf Grund­la­ge des Kos­ten­be­le­ges zu Las­ten des Auftraggebers. 

4.3 ZAHLUNG Soweit nicht anders ver­ein­bart, ist im Erst­ter­min die erbrach­te Leis­tung vor Ort zur Zah­lung fäl­lig. Es wird Bar­zah­lung / Kar­ten­zah­lung / sofor­ti­ge Online-Banking-Überweisung akzep­tiert. Als Beleg wird dem Auf­trag­ge­ber eine Rech­nung aus­ge­stellt und vor Ort übergeben. 

Für wei­te­re Ter­mi­ne gilt Zah­lung nach Rech­nungs­er­halt ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart.

 

5) DATENSCHUTZ

Ver­trau­lich­keit ist das Fun­da­ment unse­rer Zusam­men­ar­beit. Alles, was wir bespre­chen, ob pri­vat oder geschäft­lich, bleibt unter uns. Dis­kre­ti­on und Daten­schutz wird für mich ‑nicht nur von Berufs wegen- mehr als selbstverständlich.

Der Auf­trag­neh­mer beach­tet bei der Daten­ver­ar­bei­tung die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Auf­trag­ge­bers erfolgt aus­schließ­lich zur Auf­trags­ab­wick­lung, in ande­ren Fäl­len aus­nahms­los nur mit aus­drück­li­cher Geneh­mi­gung des Auftraggebers.

Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich im übri­gen glei­cher­ma­ßen, die Daten­schutz­ge­set­ze ein­zu­hal­ten – ins­be­son­de­re das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in Deutsch­land gel­ten. Dazu gehört auch, dass alle im Rah­men des Ver­trags­ver­hält­nis­ses betei­lig­ten Mit­ar­bei­ten­den — sowohl extern als auch intern — bei­der­sei­tig auf die Ein­hal­tung des Daten­ge­heim­nis­ses nach § 5 BDSG ver­pflich­tet sind.

Wei­ter Infor­ma­tio­nen und Hin­wei­se fin­den Sie HIER.

 

6)  HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 ALLGEMEIN Der Auf­trag­neh­mer ver­si­chert, alle Auf­trä­ge mit größ­ter Sorg­falt und nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auszuführen. 

Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Auf­trag­neh­mer nur bei der Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten). Vor­ste­hen­de Haf­tungs­be­schrän­kung gilt nicht bei der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit. Ansons­ten haf­tet der Auf­trag­neh­mer nur für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­schul­de­te Ver­let­zun­gen des Ver­tra­ges, die Beweis­last des Ver­schul­dens liegt bei dem Auf­trag­ge­ber. Die Haf­tung wird auf 50% des bis zum Ein­tritt des Scha­dens­falls ange­fal­le­nen Auf­trags­wer­tes begrenzt. Die Leis­tung von Scha­dens­er­satz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, wird auf maxi­mal 25% des bis zum Ein­tritt des Scha­dens­falls ange­fal­le­nen Auf­trags­wer­tes pau­schal fest­ge­setzt. Die Haf­tung für Fol­ge­schä­den, Ver­mö­gens­schä­den, ent­gan­ge­ner Gewinn, Zins­ver­lust und Scha­dens­for­de­run­gen aus Ansprü­chen Drit­ter ist ausgeschlossen.

6.2. EXPERTENWISSEN Mei­ne Arbeit als Ord­nungs­coach / Orga­ni­sa­ti­ons­be­ra­te­rin beruht auf mei­nen umfang­rei­chen Erfah­run­gen. Sie erset­zen kei­ne pro­fes­sio­nel­le Bera­tung eines Rechts­an­walts, Steu­er­be­ra­ters, Psy­cho­lo­gen, Arz­tes oder sons­ti­gen qua­li­fi­zie­ren Experten.

6.3 EDV / IT Zur Benut­zung von PC’s / Lap­tops / etc. durch den Auf­trag­neh­mer gilt die münd­li­che Erlaub­nis des Auf­trag­ge­bers, ohne dass es hier noch­mals eine schrift­li­che Erlaub­nis bedarf. Für die Über­sen­dung von Daten oder Datei­en auf dem elek­tro­ni­schen Wege oder der Spei­che­rung auf einem vom Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Spei­cher­me­di­um über­nimmt der Auf­trag­neh­mer kei­ne Haf­tung.  Für eine feh­ler­haf­te oder schäd­li­che Über­tra­gung der Daten oder für deren Ver­lust sowie für deren Beschä­di­gung oder Ver­lust haf­tet der Auf­trag­neh­mer nicht. Für den Ver­lust von Daten in der EDV-Anlage des Auf­trag­ge­bers oder für Feh­ler in Com­pu­ter­pro­gram­men sowie Schä­den auf­grund von Com­pu­ter­vi­ren oder — abstür­ze haf­tet der Auf­trag­neh­mer nicht. Es wird vor­aus­ge­setzt, dass der Auf­trag­ge­ber zum Schutz sei­ner Daten ange­mes­se­ne Daten­si­che­run­gen durchführt.

 

7) VERZUG / HÖHERE GEWALT

Kann der Auf­trag­neh­mer sei­ne Leis­tun­gen aus wich­ti­gen Grün­den (z.B. Krank­heit oder tech­ni­sche Pro­ble­me) nicht inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist aus­füh­ren, wird der Auf­trag­ge­ber umge­hend durch den Auf­trag­neh­mer bzw. des­sen Ver­tre­tung oder Bevoll­mäch­tig­ten hier­über infor­miert. Einen Scha­dens­er­satz­an­spruch kann der Auf­trag­ge­ber hier­aus nicht ablei­ten. Kann der Auf­trag­neh­mer durch Umstän­de, die er nicht zu ver­ant­wor­ten oder auf die er kei­nen Ein­fluss hat, die ihm die Leis­tungs­er­brin­gung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, den Auf­trag nicht län­ger erfül­len, hat er ohne jede Scha­den­er­satz­pflicht das Recht, die Erfül­lung sei­ner Ver­pflich­tun­gen um die Dau­er der Behin­de­rung und um eine ange­mes­se­ne Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben. Ein Ver­zugs­scha­den kann unbe­scha­det der Haf­tung bei Ver­schul­den des Auf­trag­neh­mers nicht gel­tend gemacht werden.

 

8) ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

Erfül­lungs­ort für die Leis­tung und Zah­lung ist Bochum. Aus­schließ­li­cher Gericht­stand für alle Rechts­strei­tig­kei­ten ist eben­falls Bochum. Der Auf­trag­neh­mer bleibt berech­tigt, auch am all­ge­mei­nen Gerichts­stand des Kun­den zu kla­gen. Für die gesam­te Rechts­be­zie­hung zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und dem Auf­trag­neh­mer gel­ten aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

 

9) SCHLUSSBESTIMMUNG

Sind oder wer­den die AGB teil­wei­se unwirk­sam, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen der AGB nicht berührt. Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, eine unwirk­sa­me Bestim­mung durch eine sol­che wirk­sa­me zu erset­zen, die unter Berück­sich­ti­gung der bei­der­sei­ti­gen wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen dem Ver­trags­ziel am nächs­ten kommt.

Gül­tig ab 01.01.2026

 

K O N T A K T

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