So arbeiten wir — gut zusammen

1) GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf Dienstleistungen für Privatpersonen im Sinne von § 13 BGB sowie für Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Alle Leistungen, die der Auftragnehmer (alles-ordentlich.de) für den Auftraggeber (Kunde) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für Folgeaufträge, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen wurde oder diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2) VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 ALLGEMEIN: Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsvereinbarung bezeichneten Leistungen. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform durch persönliche Übergabe, per Post, Telefax oder E‑Mail. Dies gilt auch für etwaige Änderungen oder Ergänzungen. Die mit alles-ordentlich.de abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge iSd §§ 611 BGB. Die darin vereinbarten Leistungen sind Gegenstand des Vertrages, nicht aber das Herbeiführen eines bestimmten Arbeitsergebnisses bzw. eine Garantie der Umsetzbarkeit (Beratung).
2.2 ZEITAUFWAND: Alle Angaben, die der Auftragnehmer zum zeitlichen Leistungsaufwand schriftlich oder mündlich tätigt, sind geschätzt, dienen zur Orientierung bzw. Information und stellen keine Rechtsverbindlichkeit dar.
2.3 VERTRAGSDAUER: Eine Vertragsvereinbarung ist i.d.R. nicht zeitlich begrenzt. Der Vertrag kann jederzeit sowohl seitens des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers beendet werden. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers gemäß Punkt 4 dieser AGB.
2.4 SPENDEN / ENTSORGUNGEN werden seitens des Auftragnehmers nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung durchgeführt, denn die Entsorgung seines Eigentums obliegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Hilfestellungen zur Entscheidung sowie Meinungen und Tipps zur Entsorgung / Spende oder sonstige Weitergabe des Eigentums sind lediglich als unverbindliche Empfehlung zu werten und stellen seitens des Auftragnehmers keine rechtsverbindliche Aussage dar. Ich weise darauf hin, dass ich keine Expertin für den Wert von Gegenständen bin. Deshalb übernehme ich keine Haftung für die Konsequenzen, die sich aus Ihren Entscheidungen ergeben.
2.5 ARBEITSZEIT & PAUSEN: Die Arbeitszeit vor Ort beginnt mit Erscheinen des Auftragnehmers zum vereinbarten Termin und endet mit dem Verlassen des Einsatzortes. Sie werden bei umfangreichen Aufträgen i.d.R. schriftlich durch den Auftragnehmer am Einsatzort dokumentiert und seitens des Auftragsgebers abgezeichnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Pausen während des Termins durchzuführen, diese sind nicht in der Arbeitszeit enthalten und werden selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Als abrechenbare Arbeitszeit gilt jede geleistete Viertelstunde.
3) ARBEITSERGEBNISSE
3.1 ALLGEMEIN Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Allerdings hat er unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner betroffenen Räumlichkeiten zu schaffen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Etwaige Wartezeiten, die dem Auftragnehmer durch Fehlinformationen entstehen, werden als Arbeitszeit regulär abgerechnet. Eine störungsfreie Atmosphäre liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Störungen durch andere im Arbeitsbereich anwesenden Personen oder Tiere sowie durch Lärm etc. sollten möglichst vermieden werden.
3.2. URHEBERRECHTE Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Alle Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sowie zu Verfügung gestellte Checklisten und Übersichten unterliegen dem Urheberrecht. Diese dürfen vom Auftraggeber ausnahmslos für die eigene Umsetzung der Beratung bzw. des Coachings verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe (auch von Musterformularen, papiern oder digital) an Dritte ist nicht gestattet.
3.3 UNZUREICHENDE INFORMATIONEN Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, alle seine Räumlichkeiten / Unterlagen dem Auftragnehmer zur Besichtigung freizugeben. Jedoch wird explizit darauf hingewiesen, dass es durch Nichtwissen und Fehlinformationen aufgrund der unvollständigen Besichtigung zu Mehrkosten kommen kann, falls weiterer Hausrat oder Papiere aus den nicht besichtigten Räumlichkeiten im Nachhinein umgeräumt werden und ein bereits aufgeräumter Raum / eine strukturierte Ablage anschließend nochmals neu strukturiert werden muss.
3.4 ARBEITSERGEBNISSE: Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsergebnis. Das Ergebnis des Auftrages hängt von der Bereitschaft zur Mitwirkung durch den Auftraggeber ab und können seitens des Auftragnehmers nicht garantiert werden.
3.5 ARBEITSABBRUCH Wenn keine ernsthafte Absicht beim Auftraggeber erkennbar wird in den vereinbarten Aufräumprozess zu kommen, z.B. durch ständiges oder leichtfertiges Absagen oder Verschieben der vereinbarten Termine oder Ausbleiben der Kommunikation, behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftrag abzubrechen.
Sollte aufgrund einer erkennbaren, auch anfänglichen psychischen Grunderkrankung des Auftraggebers keine befriedigenden Leistungsergebnisse erzielt werden können, behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftrag vorzeitig zu beenden und auf andere Hilfestellungen (z.B. psychotherapeutische Begleitung) zu verweisen.
4) PREIS & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 ALLGEMEIN: Der jeweils gültigen Preise sind auf der Homepage des Auftragnehmers hinterlegt bzw. in einer separaten Auftragsbestätigung dokumentiert. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro, aufgrund §19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. Als abrechenbare Arbeitszeit gilt jede geleistete Viertelstunde. Etwaiges Ordnungs- bzw. Büromaterial wird nach Aufwand hinzugerechnet.
4.2. FAHRT- & REISEKOSTEN: Die mit dem Pkw des Auftragnehmers entstehenden Fahrtkosten werden i.d.R. mit einer Pauschale berechnet. Anderweitige Kosten (z.B. Parkgebühren, Zugfahrkarten, Taxikosten, etwaige Übernachtungskosten etc.) fallen auf Grundlage des Kostenbeleges zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 ZAHLUNG Soweit nicht anders vereinbart, ist im Ersttermin die erbrachte Leistung vor Ort zur Zahlung fällig. Es wird Barzahlung / Kartenzahlung / sofortige Online-Banking-Überweisung akzeptiert. Als Beleg wird dem Auftraggeber eine Rechnung ausgestellt und vor Ort übergeben.
Für weitere Termine gilt Zahlung nach Rechnungserhalt ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart.
5) DATENSCHUTZ
Vertraulichkeit ist das Fundament unserer Zusammenarbeit. Alles, was wir besprechen, ob privat oder geschäftlich, bleibt unter uns. Diskretion und Datenschutz wird für mich ‑nicht nur von Berufs wegen- mehr als selbstverständlich.
Der Auftragnehmer beachtet bei der Datenverarbeitung die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung, in anderen Fällen ausnahmslos nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers.
Die Vertragsparteien verpflichten sich im übrigen gleichermaßen, die Datenschutzgesetze einzuhalten – insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in Deutschland gelten. Dazu gehört auch, dass alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses beteiligten Mitarbeitenden — sowohl extern als auch intern — beiderseitig auf die Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet sind.
Weiter Informationen und Hinweise finden Sie HIER.
6) HAFTUNGSAUSSCHLUSS
6.1 ALLGEMEIN Der Auftragnehmer versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten haftet der Auftragnehmer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Verletzungen des Vertrages, die Beweislast des Verschuldens liegt bei dem Auftraggeber. Die Haftung wird auf 50% des bis zum Eintritt des Schadensfalls angefallenen Auftragswertes begrenzt. Die Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf maximal 25% des bis zum Eintritt des Schadensfalls angefallenen Auftragswertes pauschal festgesetzt. Die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Zinsverlust und Schadensforderungen aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
6.2. EXPERTENWISSEN Meine Arbeit als Ordnungscoach / Organisationsberaterin beruht auf meinen umfangreichen Erfahrungen. Sie ersetzen keine professionelle Beratung eines Rechtsanwalts, Steuerberaters, Psychologen, Arztes oder sonstigen qualifizieren Experten.
6.3 EDV / IT Zur Benutzung von PC’s / Laptops / etc. durch den Auftragnehmer gilt die mündliche Erlaubnis des Auftraggebers, ohne dass es hier nochmals eine schriftliche Erlaubnis bedarf. Für die Übersendung von Daten oder Dateien auf dem elektronischen Wege oder der Speicherung auf einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Speichermedium übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust haftet der Auftragnehmer nicht. Für den Verlust von Daten in der EDV-Anlage des Auftraggebers oder für Fehler in Computerprogrammen sowie Schäden aufgrund von Computerviren oder — abstürze haftet der Auftragnehmer nicht. Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber zum Schutz seiner Daten angemessene Datensicherungen durchführt.
7) VERZUG / HÖHERE GEWALT
Kann der Auftragnehmer seine Leistungen aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausführen, wird der Auftraggeber umgehend durch den Auftragnehmer bzw. dessen Vertretung oder Bevollmächtigten hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten. Kann der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu verantworten oder auf die er keinen Einfluss hat, die ihm die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, den Auftrag nicht länger erfüllen, hat er ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden des Auftragnehmers nicht geltend gemacht werden.
8) ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls Bochum. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9) SCHLUSSBESTIMMUNG
Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
Gültig ab 01.01.2026